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Bei der Unternehmensgründung oder der Unternehmensumwandlung ist die Wahl der passenden Rechtsform nicht leichtfertig zu treffen: Was für Bekannte oder Familienangehörige richtig ist, kommt für Ihre persönliche Situation vielleicht gar nicht infrage. Auch eine Haftungsbeschränkung lässt sich über andere Möglichkeiten als nur die Gründung einer GmbH & Co. KG oder UG & Co. KG erreichen. Weitere Aspekte wie zum Beispiel Schutz von Privatvermögen oder Immobilien sowie eine später angestrebte Nachfolgeregelung haben ebenfalls Einfluss auf die Wahl der richtigen Unternehmensform. Eine umfassende Rechtsformberatung ist daher sehr empfehlenswert.
Als Gesellschafter, Vorstand, Aufsichtsratsmitglied oder Geschäftsführer haben Sie im Unternehmen nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten – ebenso wie Haftungsrisiken. Damit Sie bei allen Aspekten wirtschaftlichen Handelns souverän und rechtssicher agieren können, erhalten Sie von uns rechtliche Unterstützung auch im laufenden Geschäft. Weitere Bereiche des Gesellschaftsrechtes können zum Beispiel sein: Unternehmenskauf (Mergers & Acquisitions), Auseinandersetzungen, Schiedsverfahren und Mediationen sowie Krisen und Insolvenz.
Verträge jeglicher Art sollten generell mit rechtlicher Unterstützung ausgearbeitet und abgeschlossen werden. Ganz besonders gilt das für die Erstellung und auch Änderung von Gesellschaftsverträgen. Aber auch in der wichtigen Start-up-Phase sind fehlerfreie Verträge von enormer Wichtigkeit – schließlich zeigen Sie so potenziellen Investoren Ihre Professionalität und wirtschaftliche Weitsicht. Für sämtliche Geschäftsfälle erhalten Sie durch unsere anwaltliche Unterstützung den jeweils richtigen Vertragstyp für Ihren individuellen Fall. Und wenn es einmal zu Interessenskonflikten kommt, haben Sie das beruhigende Gefühl, das Recht auf Ihrer Seite zu haben.
Der Bereich der Unternehmensnachfolge stellt inhabergeführte Unternehmen oft vor große Herausforderungen. Um die bestehenden Strukturen und die Unternehmenskultur zu erhalten, ist eine frühzeitige Planung erforderlich. Die Übergabe Ihres Unternehmens auf den oder die Nachfolger sollte sorgfältig, fachkundig und aktiv angegangen werden, damit auch in einer unerwarteten Situation alles geregelt ist. In der Steuerberaterkanzlei Krane erhalten Sie eine umfassende Beratung für die Bereiche Unternehmensnachfolge und private Vermögensnachfolge – unter Berücksichtigung aller rechtlichen, betriebswirtschaftlichen und steuerlichen Aspekte. Von der ersten Beratung über die Begleitung und eventuelle Aktualisierung bis hin zur kompetenten Unterstützung bei der konkreten Übergabe Ihres Unternehmens können Sie sich voll und ganz auf uns verlassen.
Hand in Hand mit Fragen zur Unternehmens- und Vermögensnachfolge geht die erbschaftsteuerliche Gestaltungs- und Nachfolgeplanung. Denn im Erbschaftsfall greift durch die Erbschaftssteuer der Staat auf die Vermögenswerte zu, die Sie als Unternehmer über lange Zeit erwirtschaftet haben. Durch mangelnde oder falsche Vorsorge können diese Abzüge Höhen erreichen, die schlimmstenfalls den Fortbestand Ihres Unternehmens gefährden. Auch im privaten Bereich gilt es, früh genug über ein Testament nachzudenken, ein bestehendes Testament regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Gerne beraten wir Sie daher als Ihre Rechtsanwälte in Schloß Holte-Stukenbrock rund um die betriebliche und private Erbschafts- und Testamentgestaltung und beantworten alle Ihre Fragen zu vorweggenommener Vermögensübertragung.
Eine drohende Insolvenz kündigt sich bereits lange im Vorfeld durch Verluste, rückläufige Verkäufe und fehlende Liquidität an. Mit einem ungeschönten Blick auf Organisation und Unternehmenskultur und dem unternehmensweiten Willen, das Ruder noch herumzureißen, kann eine Unternehmenssanierung gelingen und das Schlimmste abgewendet werden. Da jede Unternehmenssanierung individuell erfolgen muss, gibt es keine pauschale Beratung. Als erfahrene Rechtsanwälte unterstützen, beraten und begleiten wir Sie auf allen Schritten der Unternehmenssanierung. Wurde eine Sanierung versäumt oder waren die Missstände zu groß, bleibt oft nur noch die Insolvenz. Hier stehen wir Ihnen in Gebieten wie Insolvenzantrag, Insolvenzplan, Prüfung der Massezugehörigkeit oder Geschäftsführerhaftung gern beratend zur Seite und vermitteln Ihnen auf Wunsch entsprechende Fachanwälte. Wenn Ihr Unternehmen in Schloß Holte-Stukenbrock, Oerlinghausen, Paderborn und Umgebung Ihnen Sorgen macht, kommen Sie frühzeitig zur Steuerberaterkanzlei Krane und lassen sich beraten.
Wenn ein steuerlicher Sachverhalt zur Ihren Ungunsten ausgelegt und Ihrem Einspruch nicht stattgegeben wurde, besteht die Möglichkeit, über ein Verfahren die Entscheidungen des Finanzamtes zu überprüfen. Als Rechtsanwalt und Steuerberater beraten wir Sie zu den möglichen Chancen eines Prozesses und vertreten Sie vor dem zuständigen Finanzgericht. So werden alle Fristen und Formalien eingehalten und Sie erhalten eine erfahrene und fachkundige Prozessvertretung. Wenn Sie der Meinung sind, das Finanzamt hätte unrechtmäßig zu Ihren Lasten entschieden, überprüfen wir gern als ersten Schritt Ihren Steuerbescheid und beraten Sie zum weiteren Vorgehen.
Das allgemeine Zivilrecht regelt die Beziehung von natürlichen oder juristischen Personen, die rechtlich gleichgestellt sind, untereinander und wird auch als Privatrecht bezeichnet. Die Kanzlei Krane in Schloss Holte-Stukenbrock ist neben dem Wirtschaftsrecht auch auf das allgemeine Zivilrecht spezialisiert und steht Ihnen in allen Fragen rund um Verträge, Kaufrecht, Schadenersatz und Schmerzensgeld oder auch Nachbarrecht als kompetenter Berater zur Verfügung. Welche weiteren Leistungen Sie im Privatrecht von uns erhalten, erläutern wir Ihnen gern im persönlichen Gespräch.
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