In der Finanzbuchhaltung werden alle Vorgänge innerhalb des Unternehmens erfasst, die sich in Zahlen ausdrücken lassen. Die Vorgänge werden dokumentiert und zeitlich und sachlich geordnet, denn sie zeigen die Finanz-, Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens oder Vereins. Eine sorgfältig und zuverlässig geführte Finanzbuchhaltung dient als Basis für den nach Handels- und Steuerrecht erforderlichen Jahresabschluss sowie als fundierte Grundlage für Ihre Entscheidungen als Unternehmer oder Vereinsvorstand. Auch unsere Beratung als Steuerberaterkanzlei wird von den Ergebnissen der Finanzbuchhaltung gesteuert. Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch, ob Sie Ihre gesamte Buchhaltung an uns übertragen wollen, eine Teillösung in Frage kommt oder Sie eine einmalige kurzfristige Aufgabe kompetent erledigt haben möchten.
Im Bereich der Lohnbuchhaltung gibt es viele Gesetze, Richtlinien und Verordnungen zu beachten, die sich von Zeit zu Zeit ändern. Für Vereine gelten darüberhinaus noch Besonderheiten bei der Bezahlung von Ehrenamtlichen. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Kernaufgaben als Unternehmer oder Vereinsvorstand konzentrieren können, unterstützen wir Sie gern und erledigen alle Aufgaben der Lohnbuchhaltung für Sie. Wollen Sie ab und an professionelle Unterstützung oder möchten Sie die komplette Lohnbuchhaltung an uns abgeben? Welches Modell für Sie am erfolgreichsten ist, ermitteln wir gern im unverbindlichen Gespräch.
Von der Einnahmenüberschussrechnung bis zum komplexen Jahresabschluss erstellen und ermitteln wir Ihre Unternehmensbilanz unter Einhaltung von Stichtagen und formellen Vorgaben. Weiterhin ist ein professionell erstellter Jahresabschluss ein wichtiges Dokument zur Vorlage beim Finanzamt oder bei Banken. Für Freiberufler oder kleine Betriebe gibt es mit der Einnahmenüberschussrechnung eine vereinfachte Form zur Ermittlung des Gewinns. Ob auch für Ihr Unternehmen eine Einnahmenüberschussrechnung oder ein Jahresabschluss benötigt wird, prüfen wir gern für Sie.
Im Bereich der Steuererklärungen gibt es gleich einen ganzen Strauß an Kategorien: Privatpersonen sind z. B. von Einkommenssteuer, Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer betroffen, Unternehmer, Freiberufler oder Vereine müssen sich um Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer oder Erklärungen zur gesonderten und einheitlichen Feststellung kümmern. Eventuelle Formfehler oder unwissentlich unvollständige Angaben können zu einer falschen Bemessungsgrundlage und somit zu einem fehlerhaften Steuerbescheid führen. Gerne übernehmen wir für Sie als Privatperson, Existenzgründer, Freiberufler, Unternehmer oder Verein die Steuererklärung und sorgen für formelle und materielle Korrektheit.
Eine Betriebsprüfung ist meistens mit Einschränkungen für das geprüfte Unternehmen verbunden. Damit Sie einen fachkundigen Partner an Ihrer Seite haben, der sich auch mit den zunehmend verschärften Auflagen der Finanzbehörden auskennt, erhalten Sie von uns Unterstützung und Betreuung während der Betriebsprüfung. So können Sie sicher sein, dass der geplante Umfang, Zeitraum und Zeitpunkt der Betriebsprüfung dem gesetzlich vorgegebenen Rahmen entspricht. Und falls es einmal Probleme gibt, erhalten Sie von uns steuerrechtlichen Beistand.
Das Steuerrecht wird von Jahr zu Jahr verkompliziert und die Finanzverwaltung ist auf Staatseinnahmen bedacht. Demgegenüber stehen wir als Steuerberater, die stets im Interesse unserer Mandanten handeln. Das kann dazu führen, dass es zu unterschiedlichen Auffassungen über den Sachverhalt kommt – beispielsweise nach Erhalt des Steuerbescheides oder auch während einer Betriebsprüfung. In den meisten Fällen können diese Differenzen einvernehmlich ausgeräumt werden und es kommt, nach genauem Abwägen der Erfolgsaussicht bzw. des Verhältnisses von Zeit- und Kostenaufwand zur möglichen Steuerminderung, die Einlegung eines Rechtsbehelfs infrage. Hierfür ist ein umfassendes steuerrechtliches Wissen ebenso wichtig wie die Fähigkeit, sich gegebenenfalls auch vor Gericht angemessen darstellen und ausdrücken zu können. Sollte ein Rechtsbehelf angestrebt werden, können Sie sich auf uns als fachkundigen Partner zu 100 Prozent verlassen.
Manchmal ist es gut, wenn jemand von außen auf die innerbetrieblichen Vorgänge schaut. Wenn Sie bereits unsere Dienste als Steuerberater in Anspruch nehmen, können wir schnell auf die Daten aus der Buchhaltung zugreifen, die wir für eine neutrale betriebswirtschaftliche Analyse benötigen. Generell schauen wir uns die Abläufe in Ihrem Unternehmen an und suchen nach Verbesserungspotenzial. Wenn Sie Existenzgründer sind oder mit dem Gedanken spielen, ein Unternehmen zu gründen, dann bildet der Businessplan die wesentliche Basis für alle weiteren Entwicklungen. Auch potenziellen Kapitalgebern oder Teilhabern dient der Businessplan als Werkzeug, um sich ein ausführliches Bild von Ihrem Vorhaben und unternehmerischem Denken zu machen. Damit dieses wichtige Dokument formgerecht und inhaltlich korrekt erstellt wird, unterstützen wir Sie von Anfang an als Ihr Steuerberater für Existenzgründer in Schloß Holte-Stukenbrock und Umgebung.
Die Entscheidung, welche Investitionen getätigt werden und wie Sie diese finanzieren, gehört zum täglichen Leben als Unternehmer. Doch können Sie immer abschätzen, wie sich Investitionen und Finanzierungen auf die Steuerlast Ihres Unternehmens auswirken? Auch Faktoren wie Amortisation oder Tragfähigkeit der Anschaffung sollten zur Entscheidung mit einbezogen werden. Wenn es letztendlich um die Finanzierung einer Investition geht, hilft eine Beratung Ihnen, die verschiedenen Möglichkeiten der Kapitalbeschaffungen zu ermitteln und zu vergleichen. So erhalten Sie durch uns als Steuerberater aussagekräftige Unterlagen für Ihre weiteren Finanzierungsgespräche sowie eine fundierte Strategie, damit Ihre Investitions- und Finanzierungspolitik auf soliden Füßen steht.
Wie verhält sich Ihre ursprüngliche Unternehmensplanung zur tatsächlichen Entwicklung? Diese Frage sollten Sie als Unternehmer, Freiberufler oder Existenzgründer immer im Hinterkopf behalten. Aber auch für Vereine ist es wichtig, die wirtschaftliche Entwicklung mit dem Vereinsziel zu vergleichen. Als Steuerberaterkanzlei planen und gestalten wir mit Ihnen einen Soll-Ist-Vergleich, damit Sie eventuelle Abweichungen frühzeitig erkennen und entsprechend handeln können. Sprechen Sie uns einfach darauf an, wie sich ein Soll-Ist-Vergleich für Ihr Unternehmen oder Ihren Verein gestalten würde. Ebenfalls erstellen wir für Sie Kosten-Nutzen-Analysen, mit denen Sie erkennen können, welche positiven oder negativen Folgen ein geplantes Vorhaben für Ihr Unternehmen haben könnte. In welchen Fällen sich Soll-Ist-Vergleiche oder Kosten-Nutzen-Analysen eignen, erklären wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.
Große Unternehmen haben meist eine eigene Controlling-Abteilung, doch für kleine Unternehmen oder Freiberufler besteht diese Möglichkeit oft nicht. Daher bietet unsere Steuerberaterkanzlei in Schloß Holte-Stukenbrock Ihnen in Zusammenarbeit mit der SWR GmbH alle Dienstleistungen im Bereich des Controlling an. Modernes Controlling ermöglicht Ihnen, Ihre Unternehmensziele systematisch und transparent zu planen, kontinuierlich zu überwachen und somit zuverlässig zu erreichen. Weiterhin helfen die ermittelten Daten uns dabei, Sie individuell zu beraten und Ihre wirtschaftlichen Strategien zu optimieren.
Der Schritt in die Selbstständigkeit erfordert gründliche Planung und wirft viele Fragen auf: plötzlich geht es um Steuern und Versicherungen, Fördermöglichkeiten und Finanzierung, Businesspläne und Bankgespräche. Ebenfalls können Sie die Wahl der richtigen Rechtsform für Ihr Vorhaben nach einer umfassenden Beratung wesentlich fundierter und nachhaltiger treffen. Als Steuerberater sind wir der passende Sparringspartner für Existenzgründer, beantworten Ihre Fragen und begleiten Sie auf dem Weg. Egal, ob Sie zukünftig Dienstleistungen oder Produkte anbieten, ob Sie von zuhause aus als Einzelkämpfer arbeiten oder ein Unternehmen mit mehreren Angestellten gründen wollen: Lassen Sie uns miteinander sprechen, damit von der ersten Idee bis zum Jahresabschluss alles komplikationslos verläuft.
Haben Sie schon einmal über das Leben nach der Arbeit nachgedacht? Wir beraten Sie je nach Ihrer persönlichen oder beruflichen Situation und ermitteln die Form der Altersvorsorge, die Ihnen eine sorgenfreie Zukunft ermöglicht. Auch in der Vermögensberatung sind wir Ihr fachkundiger Ansprechpartner und können Ihnen viele verschiedene Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie Ihr Vermögen für sich arbeiten lassen können. Wenn Sie als Unternehmer zur Finanzierung bestimmter Investitionen oder Projekte einen Kredit aufnehmen möchten, schauen wir gerne auf die Bilanz, den Jahresabschluss und auf weitere Kriterien, die für das Kredit-Rating beurteilt werden. Wenn Sie also Fragen rund um das Thema Vermögen, Altersvorsorge oder Kreditaufnahme haben, sind wir als Ihr Steuerberater gerne Ihre erste Anlaufstelle – in Schloß Holte-Stukenbrock, Verl, Kaunitz, Hövelhof, Oerlinghausen und darüber hinaus.
Große und mittelgroße Kapitalgesellschaften sind gesetzlich dazu verpflichtet, einem Wirtschaftsprüfer den Jahresabschluss zur Prüfung vorzulegen. Kleine Kapitalgesellschaften können dies freiwillig tun. Der Wirtschaftsprüfer überprüft zum Beispiel, ob die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bilanz und der Lagebericht des Unternehmens den gesetzlichen Vorschriften für die Rechnungslegung entsprechen. Mittlerweile erfolgt diese Prüfung nicht mehr durch standardisierte Prüfungsvorgänge, sondern der Wirtschaftsprüfer muss über ein umfassendes Verständnis für den Mandanten und die Branche verfügen, damit er besser auf die relevanten Prüfungsrisiken reagieren kann. Als langjährige und erfahrene Berater erfüllen wir in Zusammenarbeit mit der SWR GmbH diese und alle weiteren Voraussetzungen und stehen Ihnen für gesetzliche ebenso wie für freiwillige Jahresabschlussprüfungen gern zur Verfügung.
Der Klassiker unter den Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers: die Unternehmensbewertung. Wann immer es darum geht, das Unternehmen zu bewerten, wird dieses Gutachten benötigt. Solche Situationen können zum Beispiel sein: geplanter Verkauf oder Kauf eines Unternehmens, Entscheidungen zur Finanzierung, Nachweis in erbschaftsteuerlich relevanten Situationen oder als Basis für Unternehmensziele. An eine Unternehmensbewertung werden daher zu Recht hohe Anforderungen in Hinsicht auf Verständlichkeit und Plausibilität gestellt. In Zusammenarbeit mit der SWR GmbH führen wir Unternehmensbewertungen für kleine und mittelständische Unternehmen durch und stellen Ihnen transparente, eindeutige Bewertungsgutachten zur Verfügung. Gerne klären wir in einem persönlichen Gespräch Ihre Fragen zur Unternehmensbewertung in Schloß Holte-Stukenbrock und Umgebung.
Zuverlässig und diskret übernehmen wir für Sie anfallende Treuhandtätigkeiten. Das sind zum Beispiel die Verwaltung fremden Vermögens wie Gesellschafteranteile oder –rechte, Tätigkeiten als Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger sowie die Verwaltung von Insolvenzen. Welche Treuhandtätigkeiten wir im Einzelnen für Sie und Ihr Unternehmen in Schloß Holte-Stukenbrock, Kaunitz, Oerlinghausen, Verl oder Paderborn übernehmen können, vermitteln wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch in unserer Steuerberaterkanzlei.
Wenn es darum geht, ob ein Unternehmen saniert werden kann, dient als Basis ein schlüssiges Sanierungskonzept. Um solch ein Sanierungsgutachten erstellen zu können, müssen bestimmte, vom Institut der Wirtschaftsprüfer entwickelte Standards erfüllt werden. Diese Standards legen wir bei jedem Sanierungsgutachten zugrunde, um die Sanierfähigkeit eines Unternehmens optimal und nachvollziehbar beurteilen zu können. Wenn Sie Informationen zu Sanierungsgutachten brauchen, stehen wir Ihnen fachkundig und zuverlässig zur Verfügung.
Montag - Donnerstag | ||
8:00 | - | 12:30 Uhr |
13:30 | - | 17:00 Uhr |
Freitag | ||
8:00 | - | 13:00 Uhr |